Abkommen über den Marktzugang
Die Abkommen, die der Schweiz in einem bestimmten Sektor Zugang zum europäischen Binnenmarkt gewähren: Personenfreizügigkeit, Land- und Luftverkehr, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA), Landwirtschaft sowie mit dem Paket Strom und Lebensmittelsicherheit. Die institutionellen Regeln des Pakets gelten für diese Abkommen.
Ausgleichsmassnahmen
Lehnt die Schweiz die Übernahme einer europäischen Regel ab oder hält sie ein Abkommen nicht ein, kann die EU Gegenmassnahmen ergreifen, zum Beispiel einen Teil eines Abkommens aussetzen. Sie müssen verhältnismässig sein, und die Schweiz kann diese Verhältnismässigkeit vom Schiedsgericht überprüfen lassen.
Bilaterale I und Guillotine-Klausel
Die sieben 1999 abgeschlossenen Abkommen (darunter die Personenfreizügigkeit). Sie sind durch eine «Guillotine-Klausel» verbunden: Wird eines gekündigt, sind auch die anderen nicht mehr anwendbar. Das aktuelle Paket bringt diese Abkommen auf den neuesten Stand.
Botschaft des Bundesrates
Dokument, mit dem die Regierung dem Parlament eine Vorlage unterbreitet und deren Inhalt erläutert. Die Botschaft zum Paket Schweiz–EU wurde am 13. März 2026 verabschiedet.
Decision Shaping (Mitwirkung an der Ausarbeitung)
Recht der Schweizer Expertinnen und Experten, in den abgedeckten Bereichen an der Vorbereitung neuer europäischer Regeln mitzuwirken. Es handelt sich um eine Mitwirkung ohne Stimmrecht: Der Entscheid bleibt bei den Institutionen der EU.
Dynamische Rechtsübernahme
Verpflichtung der Schweiz, Weiterentwicklungen des europäischen Rechts in den von den betroffenen Abkommen abgedeckten Bereichen zu übernehmen. Dies geschieht nicht automatisch: Jede Übernahme durchläuft das schweizerische Verfahren (Bundesrat, Parlament und je nach Fall Referendum). Eine Ablehnung ist möglich, kann aber Ausgleichsmassnahmen nach sich ziehen.
EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union)
Das oberste Gericht der EU. Im Paket entscheidet er nicht über Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU; muss das Schiedsgericht jedoch einen Begriff des europäischen Rechts auslegen, muss es ihn anrufen, und seine Auslegung ist für das Schiedsgericht verbindlich.
Fakultatives Referendum
Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 50 000 Stimmberechtigte (oder 8 Kantone) dies innert 100 Tagen verlangen. Das Volksmehr genügt. Dies hatte der Bundesrat für das Paket vorgeschlagen.
Flankierende Massnahmen (14 Massnahmen)
Nationale Massnahmen zum Schutz der Löhne im Rahmen der Personenfreizügigkeit, ausgehandelt mit den Sozialpartnern. Die Massnahme 14, die den Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter verstärkt, ist die umstrittenste.
Gemischter Ausschuss
Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Schweiz und der EU, das für jedes Abkommen vorgesehen ist. Er verwaltet das Abkommen, bespricht die neu zu übernehmenden Regeln und ist bei einer Streitigkeit die erste Etappe.
Kohäsionsbeitrag
Schweizer Zahlung zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU sowie für Projekte im Bereich Migration. Vorgesehen: 350 Mio. CHF pro Jahr von 2030 bis 2036 (davon 308 für die Kohäsion und 42 für die Migration), zuzüglich einer Übergangsverpflichtung. Die Mittel finanzieren Projekte, die mit Partnerländern ausgewählt werden; sie fliessen nicht in den allgemeinen Haushalt der EU.
MRA (Abkommen über die gegenseitige Anerkennung)
Abkommen, das es erlaubt, ein Produkt (Maschinen, Medizinprodukte…) nur einmal für die Schweiz und die EU zertifizieren zu lassen. Wird es nicht aktualisiert, müssen die Unternehmen die Verfahren doppelt durchlaufen, was bei den Medizinprodukten seit 2021 der Fall ist.
Obligatorisches Referendum und Referendum «sui generis»
Die Abstimmung findet automatisch statt und erfordert das Volks- und Ständemehr. Es ist in der Verfassung für bestimmte Vorlagen vorgesehen. Beim Referendum «sui generis» wird es auf einen Vertrag angewendet, den die Verfassung ihm nicht ausdrücklich unterstellt; der Ständerat hat es für den Teil Stabilisierung gewählt.
Paritätisches Schiedsgericht
Gericht, das eine Streitigkeit zwischen der Schweiz und der EU entscheidet, wenn der Gemischte Ausschuss keine Lösung findet. Die Schweiz und die EU ernennen gleich viele Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, die gemeinsam die vorsitzende Person bestimmen.
Schutzklausel
Mechanismus, der es der Schweiz erlaubt, bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit begrenzte Massnahmen zu verlangen. Das Verfahren läuft über den Gemischten Ausschuss und, bei Uneinigkeit, über das Schiedsgericht. Das schweizerische Recht legt fest, wann der Bundesrat sie aktivieren kann.
Staatliche Beihilfen
Öffentliche Unterstützung (Subventionen, Garantien, Steuervorteile) für Unternehmen. Das Paket sieht gemeinsame Regeln im Land- und Luftverkehr und beim Strom vor, wobei die Überwachung in der Schweiz durch eine schweizerische Behörde erfolgt. Der Ständerat hat dafür eine von der WEKO unabhängige Kommission geschaffen.
Stabilisierung und Weiterentwicklung
Die beiden Teile des Pakets. Die Stabilisierung bringt die bestehenden Abkommen auf den neuesten Stand und ergänzt sie um institutionelle Regeln. Die Weiterentwicklung fügt neue Abkommen hinzu: Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit sowie die Teilnahme an EU-Programmen (Horizon Europe, Erasmus+…).
Unionsbürgerrichtlinie
Europäische Regeln über den Aufenthalt von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in einem anderen Mitgliedstaat. Die Schweiz übernimmt einen Teil davon, mit ausgehandelten Ausnahmen, namentlich beim Daueraufenthaltsrecht und bei der Ausweisung verurteilter Personen.
Volks- und Ständemehr
Um angenommen zu werden, muss eine Vorlage die Mehrheit der Stimmenden (Volksmehr) und die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) erreichen. Dieses doppelte Mehr ist beim obligatorischen Referendum erforderlich.
Vereinfachte Definitionen auf Grundlage der Botschaft des Bundesrates und der Faktenblätter des EDA. Für die genaue rechtliche Tragweite konsultieren Sie bitte den offiziellen Inhalt des Pakets.